Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie Schriftlich bestätigt.
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
PREISANGEBOTE
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise / gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen sonstige Versandkosten nicht ein.
Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 14 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.
Generell gelten Preisangebote als / un- / verbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
/Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher/der im folgenden bestimmten /
Kosten (/ Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung, Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift /) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. /
RECHNUNGSPREIS
Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage / binnen einer Frist von # Tagen/Wochen / Monaten ab dem Tag /, an dem er /vollständig/auch teilweise / liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten/innerhalb von 7 Kalendertagen mit 3% Skonto.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
ZAHLUNGSVERZUG
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang
zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden
Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von # % per anno / # %-Punkten über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die, sich in der Höhe begrenzt, aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
LIEFERZEIT
Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden/sind Fixtermine mit einem Spielraum von
+/- 2 Tagen.
Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z B. Lieferung mangelfreier Daten, Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Vorlagen, Autorkorrektur usw.) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet der Auftragnehmer nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus entstehenden Kosten.
LIEFERUNG
Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers
/ an die vom Auftraggeber bestimmte Lieferadresse auf Gefahr / und Kosten des Auftragnehmers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen/ werden jedenfalls vorgenommen, wenn der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht und sind im Angebotspreis enthalten / nicht enthalten. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber / über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat/bei Einlangen und Abnahme an der Lieferanschrift über.
Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
ANNAHMEVERZUG
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als Übernommen und damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.
HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird,
bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von 3 Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von 2 Monaten (Gesetz: drei Jahre, angemessene Verkürzung zulässig, Verlängerung nicht)
BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN
Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber/Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Soweit er sie für die Bearbeitung benötigt wird, ist nach Erledigung und Bezahlung des Auftrages dem Auftraggeber zu löschen. Die Haftung für die Datenintegrität obliegt dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des
beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen.
Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung,
Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum
des Auftragnehmers über und auf Kosten des Auftraggebers zu vernichten.
AUFTRAGSUNTERLAGEN
Für alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen im Sinne des Abschnittes XII (1) gilt:
Für deren Verwahrung haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 6 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren. / Sie sind vom Auftragnehmer binnen # Wochen ab Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber / auf seine Kosten und Gefahr / zurückzustellen
EIGENTUMSVORBEHALT
(Eigentumsvorbehalt gilt nur bei Vereinbarung, sonst geht Eigentum mit Übergabe über, was bei bestimmten individualisierten Erzeugnissen, die ohnehin nicht verwertet werden können, kein Nachteil ist)
Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. / Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Auftragnehmer übergeht. / Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu überbinden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmer bekannt zu geben. / Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als # %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftraggebers verpflichtet. /
ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches/ # Recht Anwendung, einschließlich / ausschließlich / des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Vertragssprache ist Deutsch/#.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Auftraggebers. (Anmerkung: Die Vereinbarung der Gerichtsstandklausel des Punktes XXII (2) und muss dem Gericht unterschriftlich nachgewiesen werden)
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
AUFTRAGSABMACHUNG
Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen
usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Mitarbeiter des Außendienstes sind nicht befugt und gelten diese als nicht erfolgt, soweit sie nicht schriftlich von der Geschäftsleitung bestätigt werden,
Ohne Gewähr!